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Betriebliche Altersvorsorge für Zahntechniklabore

Mit einer betrieblichen Altersvorsorge zu mehr Mitarbeitendengewinnung und -bindung. Sichern Sie Ihr Team ab - und profitieren Sie selbst

Rentenlücke im Team schließen und gesetzliche Auflagen erfüllen

Durch eine betriebliche Altersversorgung binden Sie als Zahntechniklabor Ihre Mitarbeitenden langfristig an Ihr Unternehmen, profitieren von steuerlichen Vorteilen und sorgen zudem für die Absicherung Ihrer Mitarbeitenden im Alter.

  • Absicherung Ihrer Mitarbeitenden im Alter
  • Mitarbeitendenbindung und -motivation
  • Steuerliche Vorteile nutzen
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Kurz erklärt:
Betriebliche Altersvorsorge

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Rentenlücke verringern

Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber unterstützen Sie Ihr Team durch eine betriebliche Altersversorgung dabei, ihre Rentenlücke zu schließen. Das erhöht gleichzeitig die Zufriedenheit und Bindung Ihres Teams.

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Erfüllung gesetzlicher Pflichten

Seit 2002 besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltumwandlung und seit 2019 gilt ein verpflichtender Zuschuss in Höhe von 15% auf Neuverträge für Mitarbeitende. Seit 2022 wiederum, gilt dieser Zuschuss auch für Bestandsverträge. Durch das Anbieten einer betrieblichen Altersvorsorge erfüllen Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber diese gesetzliche Pflicht und stärken das Image Ihres Unternehmens als verantwortungsvoller Arbeitsplatz.

Icon_Finanziell

Steuer- und Sozialabgabenvorteile

Durch die Entgeltumwandlung profitieren sowohl Ihre Mitarbeitenden von staatlichen Förderungen und Einsparungen bei Steuern und Sozialabgaben als auch Ihr Unternehmen von möglichen steuerlichen Vorteilen.

Warum sich Vorsorge lohnt

  • der Angestellten würden für eine betriebliche Altersvorsorge auf Gehalt verzichten
  • aller junger Menschen in Deutschland sind ohne weitere Vorsorge von Altersarmut bedroht

Beispielrechnung für eine Betriebsrente

Wenn Ihr Mitarbeiter monatlich 100 Euro in die betriebliche Altersvorsorge einzahlt, verringert sich sein steuerpflichtiges Einkommen, sodass er nur 50 Euro Nettoaufwand hat.



Seit 2019 sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber verpflichtet, mindestens einen steuerlich absetzbaren Zuschuss von 15 Prozent zu diesen Beiträgen zu leisten, welcher in der Regel durch Einsparungen bei den Sozialabgaben ausgeglichen wird.

betrieblicheAltersvorsorge_Beispielrechnung

Partnerschaftlich stets an Ihrer Seite

Als Inhaberin oder Inhaber haben Sie nicht nur einen Job. Wir wissen das – und greifen Ihnen unter die Arme für einen optimalen Schutz.

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